Trinkwassererwärmung (Großanlage)

Was versteht man darunter?

Bei der Definition einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung musste bei Inkrafttreten der Trinkwassernovelle zunächst auf das DVGW-Arbeitsblatt W 551(2004-4) zurückgegriffen werden. Diese technische Regel ist jedoch juristisch nicht ganz eindeutig formu liert, sodass es anfänglich zu Schwierigkeiten bei der Auslegung kam. Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der TrinkwV wurde in§ 3 Nr. 12 TrinkwV der Begriff ,,Großanlage zur Trinkwassererwär mung“ eindeutig definiert.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist eine Anlage mit

entweder Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern (das Volumen des Warmwasserspeichers ist dessen Typenschild zu entnehmen oder kann geometrisch errechnet werden) oder

Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle (Wasserhahn oder Dusche). Zur Erleichterung der Betrachtung der 3-Liter-Regel wird in der Regel nur die am weitesten vom Trinkwassererwärmer entfernte Entnahmestelle zur Berechnung herangezogen. Beträgt das Volumen zwischen diesen beiden Punkten bis zu drei Liter, so ist davon auszugehen, dass auch die Wasservolumina der anderen Fließwege der näher am Trinkwas sererwärmer liegenden Entnahmestellen (bei gleichem Rohr durchmesser) kleiner als drei Liter sind.

Eine Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt. Diese dient ausschließlich der Rückführung von erwärmtem Trinkwasser zum Trinkwassererwärmer (s.a. DIN EN 806-1), aus ihr wird kein Trinkwasser entnommen. Zur Volumenermittlung wird für jede Entnahmestelle für erwärmtes Trinkwasser das Volumen des Fließweges zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle separat betrachtet. Für den Inhalt der Warmwasserleitungen kann folgende Faustformel zugrunde gelegt werden: Bei 28 Millimeter (min) Durchmesser werden die drei Liter nach sechs Meter Rohr erreicht, bei einem Rohrdurchmesser von 18 mm sind die drei Liter bei einer Länge von 15 Metern erreicht.

Ausnahmen: Ein- und Zweifamilienhäuser und dezentrale Anlagen zur Trinkwassererwärmung

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